Anleitung für Nichtansässige, die britische Immobilien besitzen und vermieten.

Wenn ein nicht ansässiges Unternehmen Eigentum in Großbritannien besitzt, muss es auch Steuern auf alle Mieteinnahmen zahlen, die es erhält, aber die oben genannten abgestuften Sätze gelten nicht und die Steuer wird von der Gesellschaft zu einem Pauschalsatz von nur 20% zu zahlen sein.

Gebietsfremde Trusts unterliegen ebenfalls der britischen Steuer auf britische Grundstückseinkünfte, und die Frist für die Einreichung von Steuererklärungen für diese Trusts ist der 31. Oktober nach dem Ende des britischen Steuerjahres (5. April). So zum Beispiel, 2014-15 Jahr non-resident Trust Steuererklärungen müssen HMRC eingereicht werden 31 Oktober 2015 diese Frist einzuhalten und Strafen zu vermeiden.

Gebietsfremde Vermieter sollten am Ende jedes Steuerjahres auch eine britische Steuererklärung bei der HMRC einreichen, um den zu versteuernden Gewinn / Verlust zu melden. Die Frist für die Einreichung einer Selbsteinschätzung Steuererklärung für die 2014-15 Jahr online mit HMRC ist 31 Januar 2016. Sorgfältige Aufzeichnungen sollten über alle Einnahmen zusammen mit abzugsfähigen Ausgaben wie Hypothekenzinsen, Versicherungen und Reparaturen / Wartung geführt werden. Es ist auch möglich, eine 10% „Wear and Tear“ -Zulage zu beantragen, die normalerweise als 10% der Bruttomietforderungen berechnet wird, wenn die britische Immobilie vollständig möbliert vermietet wird, obwohl die Regierung plant, diese Entlastung ab April 2016 abzuschaffen.

Wir haben vielen gebietsfremden Vermietern geholfen, die zuvor nicht konform waren, ihre Angelegenheiten mit der HMRC auf den neuesten Stand zu bringen, und wir werden sicherstellen, dass Sie nicht mehr zahlen, als Sie in Bezug auf Steuern und mögliche Strafen benötigen.

Kapitalertragsteuer auf den Verkauf von britischen Immobilien

Wichtige neue Regeln wurden im April 2015 eingeführt, was bedeutet, dass Nicht-Einwohner des Vereinigten Königreichs potenziell jetzt der britischen Kapitalertragsteuer auf den Verkauf von britischen Immobilien unterliegen – und relevante Veräußerungen innerhalb von 30 Tagen nach dem Verkauf melden müssen, unabhängig davon, ob ein Gewinn erzielt wurde oder nicht! Weitere Informationen hierzu finden Sie in diesem Artikel.

Wenn Sie eine Beratung zu diesem Thema wünschen, kontaktieren Sie uns bitte unter 01962 856 990 oder [email protected] .

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