BESTREITE einen WILLEN IN Großbritannien – ENGLAND / WALES

Um einen Willen in England oder Wales (UK) zu bestreiten

Zuerst müssen Sie feststellen, dass Sie Gründe haben. Der beste Weg, dies zu tun, ist, mit einem Fachanwalt zu sprechen, der Erfahrung im umstrittenen Nachlass hat. Sie können Sie beraten, ob Sie Gründe haben, einen Anspruch geltend zu machen.

Es gibt viele verschiedene Gründe, aus denen Sie ein Testament in England / Wales / Großbritannien anfechten können, mit jeweils unterschiedlichen Fristen. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, die Einholung einer Rechtsberatung, insbesondere in Fällen mit angemessener finanzieller Vorsorge, nicht zu verzögern.

Selbst wenn der Anspruch auf einem technischen Grund beruht, bei dem die Fristen großzügiger sind, ist es einfacher, das Testament anzufechten, bevor Nachlass- oder Verwaltungsschreiben ausgestellt werden. Ihr Anwalt kann einen Vorbehalt eingeben, um zu verhindern, dass Nachlass- / Verwaltungsschreiben ausgestellt werden. Dies gibt uns Zeit, mögliche Ansprüche zu untersuchen.

Wenn der Nachlass bereits ausgestellt wurde, können Sie immer noch einen Anspruch geltend machen, dies kann jedoch schwieriger sein, insbesondere wenn die Testamentsvollstrecker bereits mit der Verteilung des Nachlasses begonnen haben.

Erhalt einer Kopie des Testaments

Sobald Sie festgestellt haben, dass Sie Gründe haben, ein Testament anzufechten, besteht der nächste Schritt darin, eine Kopie des Testaments zu erhalten. Sie sollten dies tun, indem Sie sich an die Ausführenden wenden. Ein erfahrenerer Testamentsvollstrecker ist möglicherweise bereit, dies bereitzustellen, da er bei der schnelleren und kostengünstigeren Beilegung von Streitigkeiten helfen kann. Ein weniger erfahrener Testamentsvollstrecker kann sich jedoch weigern, eine Kopie des Testaments vorzulegen, selbst wenn Sie ein enges Familienmitglied des Verstorbenen waren. Sie werden die Konsequenzen der Nichtbereitstellung einer Kopie nicht unbedingt zu schätzen wissen oder denken, dass es ihre Pflicht ist, das Testament vertraulich zu behandeln.

In der Tat gibt es keinen Rechtsanspruch auf eine Kopie des Testaments – aber wenn die Testamentsvollstrecker sich weigern, eine Kopie zur Verfügung zu stellen, kann dies jeden Streit langwieriger und teurer in Bezug auf die Anwaltskosten machen. Wenn sich ein Testamentsvollstrecker weigert, eine Kopie vorzulegen, und die Angelegenheit dann vor Gericht geht, kann das Gericht nach eigenem Ermessen anordnen, dass die andere Seite oder der Nachlass des Verstorbenen die Rechtskosten trägt – auch wenn Sie Ihren Anspruch verlieren. Um davon überzeugt zu sein, müssen die Testamentsvollstrecker möglicherweise ein sorgfältig formuliertes Schreiben von Ihrem Anwalt erhalten.

Wenn die Testamentsvollstrecker sich immer noch weigern, Ihnen eine Kopie des Testaments zu geben, kann Ihr Anwalt einen Vorbehalt erlassen, der die Erteilung eines Nachlasses verhindert. Dies gibt Ihnen sechs Monate Zeit, um den Streit zu untersuchen (der verlängert werden kann). Wenn der Nachlass bereits erteilt wurde, können Sie eine Kopie des Testaments erhalten

Sollte der Testamentsvollstrecker sich immer noch weigern, eine Kopie des Testaments vorzulegen, ist es möglich, einen Vorbehalt gegen den Nachlass zu erlassen, der verhindert, dass ein Nachlass erteilt wird, bis der Streitfall geklärt ist. Wenn bereits ein Nachlass ausgestellt wurde, können Sie möglicherweise eine Kopie des Zuschusses und des Testaments online erhalten. Sie können auch eine ständige Suche machen, wenn der Tod in den letzten 6 Monaten war, also, wenn ein Zuschuss in den folgenden 6 Monaten ausgestellt wird, erhalten Sie eine Kopie. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich mit uns in Verbindung zu setzen, um dies aufgrund der strengen Fristen zu besprechen.

Was passiert als nächstes?

Ihr Anwalt wird prüfen, ob Sie Gründe haben, einen Anspruch gegen den Nachlass des Verstorbenen geltend zu machen. In England / Wales / Großbritannien gibt es eine Reihe von Gründen, aus denen ein Anspruch geltend gemacht werden kann.

Die meisten Fälle in England und Wales werden ohne Gerichtsverfahren durch Verhandlungen gelöst. Es ist jedoch möglich, dass ein Antrag auf eine schriftliche Anhörung beim Nachlassregister erforderlich ist. Wenn der Streit nicht vereinbart werden kann, kann ein förmliches Gerichtsverfahren beginnen.

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