Derzeit, und im Allgemeinen, es dauert in der Regel ein paar Monate für eine Scheidung abgeschlossen werden. Dieser Zeitraum beginnt, wenn Sie Ihren Antrag zum ersten Mal beim Gericht einreichen, und endet, wenn das Gericht eine Scheidungsentscheidung erlässt.
Wenn jedoch verfahrenstechnische Probleme auftreten, z. B. dass Sie Ihrem Ehepartner keine Kopie des Scheidungsantrags vorlegen können, kann der Vorgang viel länger dauern.
Was in dieser Schätzung nicht anders enthalten ist, ist der Zeitrahmen, der zur Einreichung eines Scheidungsantrags führt – dh die Vorbereitung des Antrags selbst sowie die Unterzeichnung desselben.
Aus diesem Grund sollten Sie niemals eine Wiederverheiratung arrangieren, ohne vorher sicherzustellen, dass Sie genügend Zeit für den Abschluss Ihrer Scheidung eingeräumt haben und bis Sie Ihre Scheidungsentscheidung tatsächlich vom Gericht erhalten haben. In Australien ist es illegal, wieder zu heiraten, bevor das Gericht eine Scheidungsentscheidung erlässt.
Wie lange müssen Sie getrennt werden, bevor Sie in Australien eine Scheidung beantragen können?
Nach australischem Recht müssen Sie und Ihr Partner 12 Monate getrennt sein, bevor Sie einen Scheidungsantrag stellen können.
Trennung tritt auf, wenn eine Partei der anderen mitteilt, dass die Beziehung beendet ist, und sie dann auf diese Kommunikation reagieren.
Die physische Trennung ist keine Notwendigkeit und beendet auch nicht allein die eheliche Beziehung – vielmehr ist es das Verlassen eines für die Trennung bestimmenden Zustands der Dinge, anstatt physisch von einer Person oder einem Ort (z. B. dem ehemaligen ehelichen Zuhause) getrennt zu sein.
Müssen Sie zwei Jahre warten, um sich scheiden zu lassen?
Wenn Sie und Ihr ehemaliger Partner seit weniger als zwei Jahren verheiratet sind, ist es weiterhin möglich, einen Scheidungsantrag zu stellen. In der Regel müssen Sie jedoch an einer Beratung teilnehmen und eine Beratungsbescheinigung mit Ihrem Scheidungsantrag einreichen.
Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Beratung mit Ihrem Ehepartner zu besuchen, müssen Sie eine eidesstattliche Erklärung einreichen, warum. Wenn Sie beispielsweise nicht an einer Beratung teilgenommen haben, weil Sie Ihren Partner nicht finden können, müssen Sie die Schritte erläutern, die Sie unternommen haben, um ihn zu finden. Alternativ, wenn es eine Geschichte von häuslicher Gewalt in der Ehe gegeben hat, können Sie gebeten werden zu erklären, warum Sie glauben, dass die Teilnahme an der Beratung mit Ihrem Ehepartner nicht sicher oder angemessen ist.
Einreichung der Scheidung
Seit 1975 ist Australien eine Gerichtsbarkeit ohne Schuld, wenn es um Scheidung geht. Die einzigen Anforderungen, die das Gericht erfüllen muss, um eine Scheidungsentscheidung zu erteilen, sind::
- Sie und Ihr Ehepartner sind seit mindestens 12 Monaten getrennt (und wie oben erwähnt, ist es möglich, getrennt zu sein, aber physisch unter einem Dach zusammenzuleben);
- Es gab einen ‚unwiederbringlichen Zusammenbruch‘ der Ehe (dh diese Versöhnung ist nicht mehr möglich); und
- Entweder Sie oder Ihr Ehepartner sind australischer Staatsbürger oder Einwohner und betrachten Australien als Ihr ständiges Zuhause.
Alleiniger oder gemeinsamer Antrag
Sie können die Scheidung selbst beantragen (als ‚alleiniger Antrag‘ bezeichnet) oder Sie können die Scheidung mit Ihrem Ehepartner beantragen (als ‚gemeinsamer Antrag‘ bezeichnet).
Wenn Sie und Ihr Ehepartner einen gemeinsamen Antrag stellen oder wenn zum Zeitpunkt des Antrags (allein oder gemeinsam) keine Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind, müssen Sie nicht an der Scheidungsanhörung teilnehmen.
Wenn Sie jedoch einen einzigen Antrag stellen und es ein Kind (oder Kinder) der Ehe unter 18 Jahren gibt, müssen Sie an der Scheidungsanhörung teilnehmen.
Dies liegt daran, dass das Gericht davon überzeugt sein muss, dass entweder:
- Für jedes Kind der Ehe unter 18 Jahren wurden angemessene Vorkehrungen getroffen; oder
- Es bestehen besondere Umstände, warum die Scheidung gewährt werden sollte, obwohl keine angemessenen Vorkehrungen getroffen wurden.
Wie lange dauert es, eine Scheidung nach Einreichung der Papiere abzuschließen?
Alle Scheidungen werden dann einen Monat und einen Tag nach dem Tag der Erteilung der Scheidung endgültig. Dies ist, wenn die Scheidungsentscheidung vom Gericht ausgestellt wird (dies war zuvor als Scheidungsurkunde bekannt).
Verzögerungen im Scheidungsverfahren
Wenn Ihre Scheidung in diesem Prozess reibungslos verläuft, sollte Ihre Scheidung in einigen Monaten abgeschlossen sein, je nachdem, wie lange es dauert, bis Sie einen Verhandlungstermin vom Gericht erhalten.
Es gibt jedoch mehrere Punkte im Prozess, an denen Verzögerungen auftreten können. Wenn Sie beispielsweise einen einzigen Scheidungsantrag stellen, können Verzögerungen dadurch verursacht werden, dass Sie Ihren Partner aufspüren, um ihn mit den Papieren auszustellen.
Ebenso, wenn Probleme mit dem Papierkram entdeckt werden oder wenn Sie die notwendigen Verfahrensschritte nicht befolgt haben, wird das Gericht Ihre Anhörung auf einen anderen Termin vertagen, was zu einer Verzögerung führt. Darüber hinaus können Verzögerungen auch verursacht werden, wenn das Gericht mit der Vereinbarung zum Schutz des Kindes nicht zufrieden ist.
Fristen
Es gibt keine Fristen für die Beantragung einer Scheidung, und Sie müssen nicht warten, bis Ihre Scheidungsentscheidung endgültig ist, um eine Vermögensregelung zu erhalten oder die Vorkehrungen für Ihre Kinder zu formalisieren.
Sobald Ihre Scheidungsentscheidung endgültig ist, haben Sie jedoch eine Frist von 12 Monaten, um beim Gericht eine Vermögensregelung und / oder einen Ehegattenunterhalt zu beantragen, falls Sie und Ihr Partner sich nicht selbst einigen können.
Wenn Sie vor Ablauf der Verjährungsfrist keinen Antrag vor Gericht stellen, verlieren Sie für immer Ihr Recht, einen Antrag vor Gericht zu stellen, ohne vorher die Erlaubnis zu beantragen, nicht rechtzeitig fortzufahren – ein Antrag, der möglicherweise nicht erfolgreich ist.
Wenn Sie Ihr Verjährungsdatum verpasst haben, sollten Sie sofort Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Unsere Anwälte können Sie über Ihre Aussichten beraten, einen Antrag rechtzeitig zu stellen. Für weitere Informationen über den Scheidungsprozess oder um Ihre Bewerbung in Gang zu bringen, kontaktieren Sie uns bitte unter 07 3837 5500 oder [email protected]