Dem Angeklagten in einer unbestrittenen Scheidung dienen

Nachdem eine Indexnummer gekauft wurde und die „Vorladung mit Benachrichtigung“ oder die „Vorladung und Beschwerde“ beim County Clerk’s Office eingereicht wurden, muss dem Angeklagten (dem anderen Ehepartner, Ehemann oder Ehefrau) der Fall mitgeteilt werden.

Wenn Sie nicht wissen, wo sich Ihr Ehepartner befindet, fragen Sie das Büro des Obersten Gerichtshofs nach weiteren Informationen zum alternativen Dienst.

Holen Sie sich die folgenden Papiere zusammen, um sie dem Angeklagten zu geben:

  • Fotokopie der Vorladung mit Mitteilung oder Vorladung und Beschwerde
  • Fotokopie der Mitteilung über die automatische Anordnung
  • Fotokopie der Mitteilung über die Fortsetzung der Gesundheitsversorgung
  • Fotokopie der eidesstattlichen Erklärung über die Beseitigung von Hindernissen für die Wiederverheiratung, wenn Sie in einer religiösen Zeremonie verheiratet waren
  • Eidesstattliche Erklärung des Beklagten

Stellen Sie sicher, dass sich die Indexnummer oben auf jedem Dokument befindet.

Zustellung der Papiere

Der Kläger (die Person, die den Scheidungsfall eingeleitet hat) hat zwei Möglichkeiten, dem Beklagten die Papiere zu übergeben:

  1. Wenn der Beklagte keinen Aspekt des Scheidungsfalls „bestreitet“ (argumentiert) und die „eidesstattliche Erklärung des Beklagten“ unterschrieben und notariell beglaubigt zurückgibt, können Sie die Papiere dem Beklagten geben; oder
  2. Wenn Sie nicht sicher sind, ob der Beklagte die „eidesstattliche Erklärung des Beklagten“ anfechten oder an Sie zurückgeben wird, müssen die Papiere dem Beklagten persönlich „zugestellt“ werden. Es gibt ein spezielles Verfahren, um dem Angeklagten die Papiere zu geben.

Wie man dem Beklagten dient
Die Papiere müssen dem Beklagten persönlich ausgehändigt werden, aber der Kläger kann dies nicht tun. Jemand anderes muss dies für den Kläger tun.

  • Die Papiere müssen innerhalb von 120 Tagen ab dem Datum der Einreichung der Papiere beim County Clerk’s Office zugestellt werden.
  • Die Person, die die Papiere zustellt, muss 18 Jahre oder älter sein.
  • Wenn die Papiere irgendwo im Staat New York serviert werden, muss die Person, die die Papiere serviert, ein Einwohner des Staates New York sein.
  • Wenn die Papiere außerhalb des Staates New York zugestellt werden, kann die Person in New York ansässig sein oder in der Lage sein, Papiere gemäß dem Gesetz dieses Staates zuzustellen.

Die Person, die die Papiere zustellt Beklagter muss die „eidesstattliche Erklärung“ ausfüllen und unterschrieben und notariell beglaubigt an den Kläger zurücksenden. Dies ist ein Beweis dafür, dass die Papiere ordnungsgemäß an den Angeklagten geliefert wurden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.