Deutschland Visa-Anforderungen und Anwendungsrichtlinien

Deutschland Visa-Anforderungen und Anwendungsrichtlinien

In diesem Artikel

Um Deutschland zu besuchen, benötigen viele Weltbürger möglicherweise ein Visum. Seit 1995, als Deutschland als EU-Mitgliedstaat auch Mitglied des Schengen-Raums wurde, können Reisende mit einem Schengen-Visum nach Deutschland einreisen.

Wer braucht ein Visum für die Einreise nach Deutschland?

Sie benötigen ein Kurzaufenthaltsvisum, um nach Deutschland und in jedes andere Mitgliedsland des Schengen-Raums einzureisen, wenn Sie:

  • Passinhaber eines Drittlandes, das kein Abkommen zur Visaliberalisierung mit den Schengen-Staaten abgeschlossen hat
  • Passinhaber eines Drittlandes, das ein Abkommen zur Visaliberalisierung mit den Schengen-Staaten unterzeichnet hat, Sie wurden jedoch zuvor von der Einreise nach Deutschland oder in ein anderes Schengen-Land abgewiesen.

Welches Visum benötige ich für die Einreise nach Deutschland?

Wenn Sie planen, Deutschland für eine Kurzaufenthaltsreise (bis zu 90 Tage) zu besuchen, müssen Sie ein Schengen-Kurzaufenthaltsvisum für Deutschland beantragen, das auch als C-Visum bezeichnet wird, und wenn Sie länger als 90 Tage in Deutschland bleiben möchten, müssen Sie ein deutsches Langzeitvisum beantragen, das auch als D-Visum bezeichnet wird.

Abhängig von Ihrem Einreisezweck in Deutschland können Sie eine der folgenden Arten von Kurzaufenthaltsvisa für Deutschland beantragen:

  • Deutschland Flughafen Transit Visum. Beantragen Sie dieses Visum, wenn Sie an einem der deutschen Flughäfen landen müssen, um einen Flug zu Ihrem Nicht-Schengen-Zielort zu nehmen.
  • Deutschland Transitvisum. Beantragen Sie dieses Visum, wenn Sie in einem der deutschen Häfen einschiffen müssen, um ein Schiff zu nehmen, das Sie zu Ihrem Nicht-Schengen-Ziel bringt
  • Deutschland Touristenvisum. Beantragen Sie dieses Visum, wenn Sie Deutschland für Urlaub, Sightseeing, Erkundung oder ähnliches besuchen möchten.
  • Visum für den Besuch von Familie oder Freunden in Deutschland. Beantragen Sie dieses Visum, wenn Sie Verwandte oder Freunde besuchen möchten, die in Deutschland leben.
  • Deutschland Business-Visum. Beantragen Sie dieses Visum, wenn Sie nach Deutschland einreisen müssen, um an geschäftlichen Aktivitäten teilzunehmen.
  • Visum für offiziellen Besuch in Deutschland. Beantragen Sie dieses Visum, wenn Sie für einen offiziellen Besuch nach Deutschland einreisen müssen.
  • Deutschland Medizinisches Visum. Beantragen Sie dieses Visum, wenn Sie in Deutschland medizinische Versorgung benötigen.
  • Deutschland Visum für Kultur-, Sport- und Filmteams. Beantragen Sie dieses Visum, wenn Sie an einer Aktivität im Zusammenhang mit Kultur, Sport, Religion oder als Teil einer Filmcrew teilnehmen müssen.
  • Deutschland Messe & Ausstellungen Visa. Beantragen Sie dieses Visum, wenn Sie an einer Messe oder Ausstellung in Deutschland teilnehmen möchten.
  • Deutschland Ausbildung/Praktikum Visum. Beantragen Sie dieses Visum, wenn Sie eine Ausbildung oder ein Praktikum in Deutschland absolvieren möchten.

Welche Unterlagen sind erforderlich, wenn für ein deutsches Visum beantragen?

Für die Beantragung eines kurzfristigen deutschen Schengen-Visums ist die folgende Liste von Dokumenten erforderlich:

    • Ein Visumantragsformular. Füllen Sie das Formular mit korrekten Informationen in Übereinstimmung mit den Informationen in den übrigen Dokumenten aus. Hier erfahren Sie ganz einfach, wie Sie das deutsche Visumformular fehlerfrei ausfüllen können!
    • Erklärung. Dies ist ein von den deutschen Behörden in Ihrem Wohnsitzland ausgestelltes Formular, das Sie unterschreiben müssen. Durch dieses Dokument bestätigen Sie, dass Sie alle erforderlichen Informationen nach bestem Wissen und Gewissen zur Verfügung gestellt haben.
    • Zwei Passfotos. Diese Fotos müssen identisch sein und innerhalb der letzten drei Monate aufgenommen worden sein.
    • Ihr Reisepass / Reisedokument:
      • Gültig für mindestens 3 Monate nach Ihrem geplanten Abreisedatum aus Deutschland.
      • Nicht älter als 10 Jahre.
      • Und es sollte mindestens zwei leere Seiten enthalten.
    • Kopien Ihrer vorherigen Visa (falls vorhanden).
    • Hin- und Rückflug. Eine Kopie der Hin- und Rückflug-Flugbuchung mit Passagierdaten und Daten, die belegen, dass der Aufenthalt in Schengen 90 Tage nicht überschreitet.
    • Nachweis der Unterkunft. Ein Dokument, mit dem Sie der deutschen Botschaft / dem Konsulat nachweisen, wo Sie sich während Ihrer Reise in Deutschland aufhalten werden, d. H. Eine Hotelbuchung. (Buchung prüfen.com oder HotelsCombined, um günstige Hotels in Deutschland zu finden!)
  • Deutschland Reisekrankenversicherung. Vor Ihrer Bewerbung sollten Sie eine Reisekrankenversicherung für das gesamte Gebiet Deutschlands und alle anderen Schengen-Staaten abschließen. Ihre Versicherung muss medizinische Notfälle mit einem Minimum von 30.000 € abdecken.

Reisekrankenversicherungen für Ausländer, die Deutschland besuchen und die Visabestimmungen für Deutschland erfüllen, können online bei Europ Assistance, AXA Assistance oder DR-WALTER erworben werden. Reiseversicherungen, die von all diesen Unternehmen ausgestellt werden, werden von deutschen Behörden weltweit akzeptiert.

  • Nachweis der finanziellen Mittel für Ihre Reise nach Deutschland. Nach Angaben der Europäischen Kommission muss ein ausländischer Antragsteller, der ein deutsches Visum beantragt, der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat für die Dauer des Aufenthalts auf deutschem Hoheitsgebiet einen Betrag von 45 € / Tag nachweisen können.
  • Ein Anschreiben. Erklären Sie in diesem Brief den Grund, warum Sie sich für einen Besuch in Deutschland bewerben, wie lange Sie bleiben möchten und andere Details zu Ihrer Reise.
  • Nachweis des Personenstandes. Dies kann eine Heiratsurkunde, eine Geburtsurkunde von Kindern, eine Sterbeurkunde des Ehepartners usw. sein.

Zusätzliche deutsche Visabestimmungen basierend auf Ihrem Beschäftigungsstatus

Die zusätzlichen deutschen Visabestimmungen abhängig von Ihrem Arbeitsstatus:

Wenn beschäftigt:

  • Arbeitsvertrag
  • Aktueller Kontoauszug der letzten 6 Monate
  • Erlaubnis des Arbeitgebers
  • Einkommensteuererklärung (ITR)

Wenn selbständig:

  • Eine Kopie Ihrer Geschäftslizenz
  • Firmenbankauszug der letzten 6 Monate
  • Einkommensteuererklärung (ITR)

Wenn ein Student:

  • Immatrikulationsnachweis
  • Widerspruchsbescheinigung von Schule oder Universität
  • Anzeigen

Bei Pensionierung:

  • Rentenausweis der letzten 6 Monate

Falls zutreffend:

  • Nachweis des regelmäßigen Einkommens aus der Immobilie für die letzten 6 Monate

Zusätzliche Visabestimmungen für Deutschland für Minderjährige

Die zusätzlichen Visabestimmungen für Deutschland für Kinder, die ein Kurzaufenthaltsvisum beantragen, lauten wie folgt:

  • Geburtsurkunde des Minderjährigen, der nach Deutschland reist.
  • Deutsches Antragsformular von beiden Elternteilen unterschrieben.
  • Familiengerichtsbeschluss. In Fällen, in denen nur ein Elternteil das Sorgerecht für das Kind hat.
  • Beglaubigte Kopien des Personalausweises /Reisepasses beider Elternteile.
  • Eine notariell beglaubigte elterliche Genehmigung zur Einreise nach Deutschland, die von beiden Eltern/Erziehungsberechtigten unterzeichnet wird, wenn der Minderjährige alleine reist.

* Hinweis: Bei der Beantragung bei der deutschen Botschaft/Konsulat sollte der Erziehungsberechtigte oder Elternteil seine minderjährigen Kinder begleiten.

Erforderliche Unterlagen für ein deutsches Schengen-Visum für die Frau/Mann eines deutschen Bürgers

Bei der Anwendung ein deutsches Visum als Ehegatte eines deutschen Staatsangehörigen zu bekommen /Bürger, Sie müssen die folgenden zusätzlichen Unterlagen:

  • Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit Ihres Ehepartners (Personalausweis oder Konsularausweis oder Bescheinigung der deutschen Staatsangehörigkeit oder Einbürgerungsbeschluss).
  • Deutsche Heiratsurkunde.
  • Deutsches Familienbuch.

Deutsches Schengen-Visum für Mitglieder offizieller Delegationen

Bei der Beantragung eines deutschen Visums als Mitglied einer offiziellen Delegation müssen Sie folgende zusätzliche Dokumente vorlegen:

  • Die offizielle Einladung Kopie.
  • Nachweis über den Zweck der Reise (Verhandlungen, Treffen, Veranstaltungen zwischenstaatlicher Organisationen, Konsultationen).

Wie beantrage ich ein deutsches Kurzaufenthaltsvisum?

Um das Antragsverfahren für ein Kurzaufenthaltsvisum für Deutschland abzuschließen, müssen Sie die folgenden Schritte ausführen:

  1. Finden Sie heraus, welche Art von deutschem Visum Sie benötigen.
  2. Überprüfen Sie, wo Sie sich bewerben müssen.
  3. Füllen Sie das Antragsformular für das deutsche Kurzaufenthaltsvisum aus.
  4. Sammeln Sie die gesetzlichen Deutschland Visabestimmungen. Vergessen Sie nicht:
    1. Holen Sie sich eine Reisekrankenversicherung (online erhältlich bei Europ Assistance, AXA Assistance oder DR-WALTER).
    2. Buchen Sie einen Flug.
    3. Vereinbaren Sie Ihre Unterkunft.
  5. Planen Sie ein Visum Interview.
  6. Besuchen Sie das Interview bei der zuständigen deutschen Botschaft/Konsulat/VAC.
  7. Warten Sie auf eine Antwort auf Ihre Bewerbung.

Wo kann ich ein deutsches Kurzaufenthaltsvisum beantragen?

Reichen Sie Ihren deutschen Visumantrag für einen Besuch in Deutschland bei der zuständigen deutschen Vertretung in Ihrem Wohnsitzland ein. Dieses Vertretungsorgan könnte wie folgt sein:

  • Die deutsche Botschaft
  • Ein deutsches Konsulat
  • Ein Visumantragszentrum, an das Deutschland die Visumerteilung ausgelagert hat
  • Die Botschaft / das Konsulat eines anderen Schengen-Landes, an das Deutschland die Visumerteilung ausgelagert hat

Wer kann ein Schengen-Visum bei der deutschen Botschaft / dem deutschen Konsulat / VAC beantragen?

Wenn Sie planen, während dieser Reise nur die Bundesrepublik Deutschland und kein anderes Schengen-Land zu besuchen, reichen Sie Ihren Schengen-Visumantrag bei der deutschen Botschaft / Konsulat / VAC ein.

Andererseits haben die Schengen-Staaten Regeln geschaffen, wo Sie sich bewerben können, falls Sie planen, mehr als ein Land zu besuchen. Wenn Deutschland nicht Ihr einziges Ziel im Schengen-Raum ist, reichen Sie Ihren Antrag bei der deutschen Botschaft / Konsulat / VAC nur ein, wenn:

  • Sie werden mehr Tage in Deutschland verbringen, als in den anderen Ländern.
  • Sie werden in jedem Land gleich viele Tage verbringen, aber Sie werden über Deutschland in die Schengen-Zone einreisen.

Bitte beachten Sie, dass Sie kein deutsches Kurzaufenthaltsvisum aus einem Land beantragen können, in dem Sie derzeit ein Visum haben. Sie müssen Staatsbürger dieses Landes sein oder dort eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, um Ihren Visumantrag für Deutschland stellen zu können.

Wie lange dauert es, ein deutsches Visum zu bekommen?

Die Bearbeitungszeit für Ihr Deutschland-Kurzaufenthaltsvisum kann bis zu 15 Tage dauern. Wenn Sie Ihren Visumantrag in der Hochsaison stellen, wenn die deutschen Botschaften zu viele Anträge erhalten, müssen Sie möglicherweise bis zu 30 Tage auf die Bearbeitung Ihres Visums warten, in Ausnahmefällen sogar bis zu 60 Tage.

Deshalb sollten Sie Ihren Antrag auf ein deutsches Visum so schnell wie möglich einreichen, um Verzögerungen bei der Erteilung Ihres deutschen Kurzaufenthaltsvisums zu vermeiden. Sie können sich frühestens drei Monate vor Ihrer Reise bewerben, spätestens 15 Tage.

Wie viel kostet es, ein deutsches Visum zu beantragen?

Die deutschen Schengen-Visa-Gebühren sind wie folgt:

  • €80 für Erwachsene, die ein Kurzaufenthaltsvisum beantragen
  • €75 für Erwachsene, die ein Langzeitvisum beantragen
  • €40 für Kinder unter 12 Jahren
  • Kostenlos für Kinder unter 6

Darüber hinaus gibt es einige Kategorien von Antragstellern, die von der Zahlung der Gebühr befreit sind, und andere, die ebenfalls einen niedrigeren Betrag zahlen müssen.

Überprüfen Sie die Liste der deutschen Schengen-Visa-Gebühren, um zu sehen, ob Sie zu einer dieser Kategorien gehören!

Wie lange können wir ohne Visum in Deutschland bleiben?

Alle Staatsangehörigen der EU/ EWR-Mitgliedstaaten können innerhalb von 180 Tagen bis zu 90 Tage nach Deutschland einreisen und dort bleiben. Wenn sie länger bleiben möchten, müssen sie sich bei den zuständigen deutschen Behörden anmelden.

Passinhaber von Deutschland, die von der Visumpflicht befreit sind, dürfen sich innerhalb von sechs Monaten bis zu 90 Tage in Deutschland und den anderen Schengen-Ländern aufhalten. Wenn sie länger bleiben möchten, wiederum abhängig von ihrer Nationalität, müssen sie einige weitere Schritte unternehmen, wie folgt:

  • Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, die Republik Südkorea und die Vereinigten Staaten von Amerika müssen eine Aufenthaltsgenehmigung bei den zuständigen deutschen Behörden erhalten, innerhalb von drei Monaten nach der Ankunft in Deutschland.
  • Staatsangehörige der übrigen von der Visumpflicht befreiten deutschen Länder müssen für längere Aufenthalte in ihrem Wohnsitzland ein nationales Visum für Deutschland beantragen.

Staatsangehörige von Ländern, die noch kein visumfreies Abkommen mit Deutschland und den anderen Schengen-Mitgliedern unterzeichnet haben, müssen vor der Einreise nach Deutschland oder in ein anderes Schengen-Mitgliedsland ein Visum beantragen.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die 90/180 Schengen-Visa-Regel verstehen. Verstoßen Sie nicht gegen diese Regel, auch nicht für einen Tag, da Sie Konsequenzen für einen Überaufenthalt im Schengen-Gebiet haben können.

Kann ich mein Schengen-Visum in Deutschland verlängern?

Ja, Sie können Ihr deutsches Schengen-Visum verlängern, jedoch nur in Ausnahmefällen, in denen sich nach der Einreise in Deutschland neue Tatsachen und besondere Gründe ergeben, d. H. Humanitäre Gründe oder höhere Gewalt.

Bitte lesen Sie, wie Sie ein Schengen-Visum in Deutschland verlängern können, um zu verstehen, unter welchen Umständen und unter welchen Bedingungen Sie Ihr deutsches Schengen-Visum verlängern können.

Kann mein deutsches Schengen-Visum widerrufen werden?

Ja, Ihr deutsches Visum kann widerrufen werden, wenn die zuständigen deutschen Behörden zu dem Schluss kommen, dass die Bedingungen für die Erteilung des Visums nicht mehr erfüllt sind.

Wenn die Entscheidung über den Widerruf Ihres Visums erfolgt, während Sie sich noch im deutschen Hoheitsgebiet oder in einem anderen Schengen-Mitgliedstaat befinden, Sie erhalten eine Frist zur Ausreise. Wenn Sie das Gebiet von Schengen innerhalb dieser Frist nicht verlassen, werden Sie als illegaler Einwohner betrachtet.

Bitte beachten Sie, dass das Versäumnis des Visuminhabers, dem Grenzbeamten die Einreisebestimmungen mitzuteilen, auch zu einer Entscheidung über die Annullierung oder den Widerruf des Visums führen kann, wenn auch nicht automatisch.

Langzeitaufenthalte in Deutschland

Wenn Sie länger als 3 Monate in Deutschland bleiben möchten, müssen Sie ein „Langzeitvisum“ beantragen, das auch als „D-Visum“ bezeichnet wird“:

  • Visum in Deutschland zu studieren. Beantragen Sie dieses Visum, wenn Sie ein Studium an einer deutschen Hochschule besuchen möchten.
  • Deutschland Familientreffen Visum. Ein Visum für Familienangehörige von deutschen Einwohnern, die sich ihnen in Deutschland anschließen möchten.
  • Deutschland Arbeitsvisum. Dieses Visum wird an Personen ausgestellt, die ein Jobangebot in Deutschland haben.
  • Deutschland Arbeitssuchende Visum. Beantragen Sie dieses Visum, wenn Sie Deutschland besuchen möchten, um einen Job zu suchen.
  • Deutschland Visum für Gastwissenschaftler & Forscher. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die von einer deutschen Einrichtung zu einer Studie oder Forschung eingeladen wurden, müssen dieses Visum beantragen.

Krankenversicherung für Langzeitaufenthalte in Deutschland

Personen mit Visumpflicht für die Einreise in den Schengen-Raum müssen eine gesetzliche oder private Krankenversicherung abschließen, wenn sie ihren Aufenthalt in Deutschland planen. Die Krankenversicherungsvorschriften sind für Studenten, Gastarbeiter und Einwanderer sehr unterschiedlich. Weitere Informationen zur Krankenversicherung in Deutschland finden Sie hier:

  • Krankenversicherung für internationale Studierende in Deutschland
  • Krankenversicherung in Deutschland – Das deutsche Gesundheitssystem

Wissenswertes über Deutschland: Die Hauptstadt Berlin ist 9 mal größer als Paris und hat mehr Brücken als Venedig.

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