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Wenn Sie ein Antragsteller für eine Anbieter- oder Dienstgenehmigung sind, müssen Sie zunächst bestimmen, welcher Rechtsrahmen für Ihren Dienst gilt.

Dienstleistungen, die durch das nationale Recht und die nationalen Vorschriften abgedeckt sind, umfassen: Familientagesbetreuung, lange Tagesbetreuung, außerschulische Betreuung und Vorschulen.

Dienstleistungen außerhalb des Geltungsbereichs unterliegen dem Children (Education and Care Services) Supplementary Provisions Act 2011 (NSW) und der Children (Education and Care Services) Supplementary Provisions Regulation 2012 (NSW) Dazu gehören häusliche Pflege, gelegentliche Pflege und mobile Dienste. und Einkaufszentrum Dienstleistungen.

Um einen Bildungs- und Pflegedienst in NSW zu betreiben, müssen Sie die Genehmigung des Anbieters beantragen. Für jeden einzelnen Dienst, den ein Anbieter betreibt, ist eine Dienstgenehmigung erforderlich.

Nach den nationalen Gesetzen und Vorschriften hat das Bildungsministerium als Regulierungsbehörde die folgenden Fristen für die Bearbeitung von Anträgen:

  • 60 tage für die Bearbeitung einer Anbietergenehmigung
  • 90 Tage für die Bearbeitung einer Dienstgenehmigung.

Die Bearbeitung der Anträge beginnt mit dem Datum, an dem alle erforderlichen Unterlagen eingegangen sind und der Antrag als vollständig validiert wird.

Die Abteilung wird immer bestrebt sein, Bewerbungen innerhalb dieser Zeiträume so früh wie möglich abzuschließen. Die Abteilung fordert die Antragsteller jedoch nachdrücklich auf, den maximalen Zeitrahmen bei ihrer Planung zu berücksichtigen.

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