Die folgenden Informationen sollten als Richtlinie verwendet werden. Wir empfehlen Ihnen, so schnell wie möglich Leistungen zu beantragen und uns mitzuteilen, ob Sie berechtigt sind.
Sie müssen nachweisen, dass:
- sie sind aus medizinischen Gründen arbeitsunfähig
- Ihr regulärer Wochenverdienst ist seit mindestens 1 Woche um mehr als 40% gesunken
- bis zum 24.September 2022: sie haben in den 52 Wochen vor Beginn Ihres Anspruchs oder seit Beginn Ihres letzten Anspruchs 420 versicherte Arbeitsstunden* angesammelt, je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist.
* Zum Beispiel entsprechen 420 Stunden 12 Wochen Arbeit bei 35 Stunden pro Woche.
Während Sie Krankengeld erhalten, müssen Sie ansonsten für die Arbeit zur Verfügung stehen, wenn es nicht für Ihren medizinischen Zustand wäre.
Wenn Sie kürzlich einen Anspruch hatten
Wenn Sie in den letzten 52 Wochen Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung erhalten haben, haben Sie möglicherweise keinen Anspruch auf die maximale Anzahl von Wochen Krankengeld.
Wenn Sie jedoch seit Ihrem letzten Anspruch genügend Stunden gearbeitet haben, können Sie möglicherweise einen neuen Anspruch geltend machen. Kontaktieren Sie uns, um herauszufinden, was für Ihre Situation am besten geeignet ist.
Ärztliches Attest beantragen
Um Krankengeld zu erhalten, benötigen Sie ein ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass Sie aus medizinischen Gründen nicht arbeiten können. Informationen zu ärztlichen Attesten finden Sie unter Informationen zu ärztlichen Attesten und Praktikern.