Wenn Sie derzeit oder im Begriff sind, für Medicare in Frage zu kommen, haben Sie eine 7-monatige Ersteinschreibungsfrist (IEP) für Medicare Part D unabhängig davon, wie Sie sich für Medicare qualifizieren (z. B. 65 Jahre alt, jünger als 65 Jahre und aufgrund einer Behinderung, ESRD oder ALS Anspruch auf Medicare). Das IEP beginnt 3 Monate vor dem Monat, in dem Sie Anspruch auf Medicare haben, Ihrem Berechtigungsmonat und drei Monate nach dem Monat, in dem Sie sich für einen Teil-D-Plan anmelden konnten.
Wenn Sie sich während dieses ersten Anmeldezeitraums nicht für einen Medicare–Arzneimittelplan anmelden, können Sie sich nur am Ende eines jeden Jahres während der jährlichen Wahlperiode (15. Oktober – 7. Dezember) anmelden. Ihre Leistungen beginnen erst zu Beginn des folgenden Jahres und Sie zahlen eine Prämiengebühr von 1% für jeden Monat, in dem Sie die Einschreibung in Teil D verzögert haben.
Wenn Sie jedoch bereits über eine verschreibungspflichtige Medikamentenabdeckung verfügen, z. B. über den Arbeitgebergruppenplan Ihres Ehepartners oder einen Rentnergesundheitsplan, können Sie möglicherweise Ihre Einschreibung in Medicare Part D verzögern, ohne dass eine Prämiengebühr erhoben wird. Dies gilt, solange diese Arzneimittelabdeckung als so gut oder besser als der Standard-Medicare-Nutzen für verschreibungspflichtige Medikamente angesehen wird. Diese Art der Deckung wird auch als anrechnungsfähige Deckung bezeichnet.
Wenn Sie sich zu irgendeinem Zeitpunkt in der Zukunft dazu entschließen, von Ihrer anerkennungsfähigen Arzneimittelabdeckung zur Medicare-Abdeckung zu wechseln, können Sie dies tun, ohne eine Strafe zu zahlen.
Wenn Sie irgendwann in der Zukunft Ihre Quelle der anrechenbaren Deckung verlieren (d. H. Sie verlieren die Gesundheitsleistungen Ihres Arbeitgebers oder Rentners), können Sie einem Medicare-Medikamentenplan ohne Strafe oder Verzögerung der Leistungen beitreten, solange Sie diesem Plan beitreten innerhalb von 2 Monaten nach dem Ende Ihrer aktuellen Deckung. Dies unterscheidet sich von dem Zeitraum von 8 Monaten, in dem Sie sich in derselben Situation ohne Strafe für Teil B anmelden müssen.
Weitere Informationen zu Teil D finden Sie im Abschnitt Medicare Part D – Verschreibungspflichtige Medikamente.
So melden Sie sich bei Medicare Part D an
Sie können sich auf verschiedene Arten für einen Teil-D-Plan anmelden:
- auf der medicare.gov website,
- durch direkten Aufruf eines Teil-D-Plans oder
- durch Aufruf von 1-800-MEDICARE.
Nur Sie oder Ihr Bevollmächtigter dürfen Sie in einen verschreibungspflichtigen Arzneimittelplan aufnehmen. Ein Bevollmächtigter ist jemand, der das gesetzliche Recht hat, in Ihrem Namen Gesundheitsentscheidungen zu treffen (z. B. durch eine Vollmacht).