Vor 1968 gab es keine Begrenzung für die Dauer der Baugenehmigung. Zwischen 1968 und 2009 wurde die Dauer einer Genehmigung in der Regel in den Genehmigungsbedingungen festgelegt, die häufig auf 5 Jahre begrenzt waren, in denen mit dem Bau begonnen werden musste, obwohl es manchmal möglich war, dies zu verlängern, indem die Bedingung geändert wurde.
Seit 2009 sollte die Entwicklung jedoch, sofern in der Genehmigung nichts anderes angegeben ist, innerhalb von 3 Jahren nach Erteilung der Genehmigung beginnen.
Die Erschließung gilt als begonnen ‚…an dem frühesten Zeitpunkt, an dem eine „wesentliche Operation“ im Zusammenhang mit der Erschließung begonnen wird‘, d.h.:
- Alle Bauarbeiten im Zuge der Errichtung eines Gebäudes.
- Jede Arbeit des Abrisses eines Gebäudes.
- Das Graben eines Grabens, der die Fundamente oder einen Teil der Fundamente eines Gebäudes enthalten soll.
- Das Verlegen von unterirdischen Leitungen oder Rohren zu den Fundamenten oder Teilen der Fundamente eines Gebäudes oder zu einem solchen Graben, wie oben erwähnt.
- Jeder Vorgang im Zuge des Ausbaus oder Baus einer Straße oder eines Teils einer Straße.
- Jede Änderung in der Nutzung eines Landes, die eine materielle Entwicklung darstellt.
Ref Town and Country Planning Act 1990, Abschnitt 56.
Der rechtmäßige Beginn der Erschließungsarbeiten kann zunächst die Erfüllung der für die Genehmigung geltenden Bedingungen beinhalten.
Wenn die Entwicklung nicht innerhalb von drei Jahren begonnen hat, gilt die Genehmigung als abgelaufen, und wenn der Antragsteller die Entwicklung weiterhin fortsetzen möchte, muss er den Antrag erneuern. Die Verlängerung ist in der Regel weniger aufwendig als die Beantragung eines neuen Antrags, es ist jedoch eine Gebühr zu entrichten. Wenn sich jedoch die Bedingungen, unter denen die ursprüngliche Genehmigung erteilt wurde, geändert haben, kann es erforderlich sein, einen neuen Antrag zu stellen.
Sobald die Erschließung begonnen hat, bleibt die Genehmigung bestehen, es sei denn, die lokale Behörde stellt eine Fertigstellungsmitteilung aus. Wenn eine solche Mitteilung zugestellt wird, muss die Entwicklung innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen sein.
Wenn ein Rahmenplanungsantrag gestellt wurde, müssen die entsprechenden Anträge für reservierte Angelegenheiten innerhalb von drei Jahren gestellt werden. Die Erlaubnis gilt dann für weitere 2 Jahre.
Siehe auch: Wie lange dauert es, die Baugenehmigung zu erhalten.
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