Eröffnung eines Baugeschäfts

Unsere Baupraxis

Unsere Anwaltskanzlei vertritt Bauunternehmen, einschließlich Auftragnehmer und Subunternehmer, in einer Vielzahl von Fachgebieten, darunter Schreiner, HLK-Spezialisten, Maurer, Renovierungsspezialisten, Dachdecker, Entwickler, Elektriker, Landschaftsgärtner, Mülltransporter und viele andere, von Ein-Mann-Geschäften bis hin zu Großunternehmen. Wir vertreten Auftragnehmer bei der Inbetriebnahme und während ihres gesamten Lebenszyklus. Wir verfügen über jahrzehntelange Erfahrung in der Unterstützung von Eigentümern bei der Gründung und Gründung ihrer Bauunternehmen.

Die Wahl der Form des Unternehmens

Eine Schwelle Fragen bei der Gründung eines Unternehmens ist, welche Form sollte gewählt werden? Ein Auftragnehmer kann als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Gesellschaften mit beschränkter Haftung werden als „LLC“ bezeichnet), als Personengesellschaft, als „C“ -Gesellschaft, als „S“ -Gesellschaft oder als Einzelunternehmen tätig sein. Jeder hat seine eigenen Vor- und Nachteile.

  • Personengesellschaften und Einzelunternehmen. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben viele Vorteile, von denen der wichtigste darin besteht, dass Gewinne nicht an das Unternehmen besteuert werden; Sie werden nur als Einkommen an den Eigentümer besteuert, wodurch die „Doppelbesteuerung“ vieler Unternehmen vermieden wird. Sie sind auch extrem flexibel. Es gibt jedoch keinen Haftungsschutz; Die Schulden und Verbindlichkeiten des Unternehmens können direkt von den Eigentümern selbst eingezogen werden.
  • Unternehmen. Im Gegensatz zu Einzelunternehmen und Personengesellschaften, Die Eigentümer von Unternehmen genießen den „Schild“ der „beschränkten Haftung“.“ Mit anderen Worten, sie sind von den Schulden des Unternehmens abgeschirmt. „C“ -Unternehmen unterliegen jedoch der „Doppelbesteuerung“; Gewinne werden als Einkommen für das Unternehmen besteuert und dann wieder als Einkommen besteuert, wenn die Gewinne an die Eigentümer ausgeschüttet werden. „S“ -Unternehmen hingegen können der Doppelbesteuerung entgehen, aber es gibt viele Einschränkungen, was eine „S“ -Gesellschaft tun kann und was nicht.
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Oft ist daher die beste Option eine LLC. LLC’s bieten den „Schild“ der „beschränkten Haftung“ einer Gesellschaft, die einheitliche Besteuerung einer Partnerschaft oder „S“ -Gesellschaft und die Flexibilität einer Partnerschaft oder eines Einzelunternehmens.

Gründung des Unternehmens

Unsere Wirtschaftsanwälte verfügen über die finanziellen, steuerlichen und prozessualen Hintergründe, um die individuellen Bedürfnisse jedes Auftragnehmers zu untersuchen, festzustellen, welche Geschäftsstruktur für sie am besten geeignet ist, und diese Struktur dann einzurichten. Unsere Anwälte sind erfahren darin, Auftragnehmer durch die komplexen administrativen Anforderungen der Unternehmensgründung zu führen, einschließlich der Bearbeitung aller komplexen Papierkramanforderungen.

Vereinbarungen zwischen den Eigentümern

Es gibt ein altes Sprichwort, dass gute Zäune gute Nachbarn machen. In der Wirtschaft machen gute Partnerschaftsvereinbarungen gute Partner. Egal wie gut die Eigentümer miteinander auskommen, eine gut geschriebene Vereinbarung zwischen ihnen ist der beste Weg, um eine lange konfliktfreie Beziehung zu gewährleisten. Unsere Anwälte verfügen über jahrzehntelange Erfahrung in der Verhandlung und Gestaltung von Verträgen zwischen den Eigentümern von Unternehmen, die ihre gewünschten Beziehungen widerspiegeln, ihre Interessen schützen und Mechanismen zur Vermeidung und Beilegung von Streitigkeiten bereitstellen. Unsere Wirtschaftsanwälte haben erfolgreich Hunderte von Verträgen entworfen.

Verträge

Verträge sind das wichtigste Dokument für den Betrieb eines Bauunternehmens. Die Bedingungen der Beziehung zwischen dem Auftragnehmer und dem Eigentümer, Generalunternehmer, Subunternehmer und Lieferanten werden durch ihre Verträge festgelegt.

Verträge bestimmen den Umfang der Arbeit des Auftragnehmers und die Zeitrahmen, innerhalb derer er die Arbeit abschließen muss, legen die Zahlungsbedingungen fest und bestimmen häufig, ob der Auftragnehmer überhaupt bezahlt wird oder nicht. Es bestimmt, wo ein Streitfall beigelegt wird, sei es ein Landes- oder Bundesgericht, ein Schiedsverfahren oder eine Mediation. Eine vorherige Planung mit einem erfahrenen Bauanwalt ist unerlässlich.

Verträge sollten mit Blick auf das Ende entworfen werden, und eines der wichtigsten Ziele, die der Vertrag unterstützt, ist die Bezahlung des Auftragnehmers. Zu diesem Zweck nutzen wir alle Werkzeuge, die die Baugesetze von New Jersey bieten, wie das Prompt Pay Act von New Jersey und das Baupfandrecht von New Jersey. Wir entwerfen Verträge für Auftragnehmer, die Strafen für die Nichtzahlung enthalten, z. B. dass der Eigentümer oder Generalunternehmer für die Zahlung der Inkassokosten, einschließlich Anwaltsgebühren, verantwortlich ist, wenn er die Zahlung nicht leistet.

Einhaltung der Verbraucherbetrugsvorschriften von New Jersey

Das Verbraucherbetrugsgesetz von New Jersey verbietet betrügerische Praktiken beim Verkauf an Verbraucher. Vor einigen Jahren hat New Jersey den Schutz des Consumer Fraud Act auf „Heimwerkerverträge“ ausgeweitet.“ Daher muss ein Auftragnehmer, der für Hausbesitzer arbeitet, außerordentlich vorsichtig sein, um sicherzustellen, dass er die Vorschriften des Ministeriums für Gemeindeangelegenheiten einhält, die die Anforderungen des Gesetzes an Auftragnehmer anwenden. Die Konsequenzen, wenn Sie dies nicht tun, sind schwerwiegend.

Arbeitsrecht: Umgang mit Ihren Mitarbeitern Eines der wichtigsten – und teuersten – Vermögenswerte eines Auftragnehmers sind seine Mitarbeiter. Arbeitnehmerbeziehungen sind daher äußerst wichtig. Alle Gesetze, die für andere Branchen gelten, gelten auch für die Bauindustrie, wie zum Beispiel:

  • New Jerseys Gesetz gegen Diskriminierung, das Diskriminierung und Belästigung von Mitarbeitern verbietet;
  • Das Lohn- und Arbeitszeitgesetz und das Bundesgesetz über faire Arbeitsnormen, das Mindestlohn und Überstunden regelt;
  • Das Gesetz über den Schutz von Mitarbeitern aus Gewissensgründen, das Mitarbeiter schützt, die illegale oder betrügerische Aktivitäten offenlegen oder; und
  • Das New Jersey Family Leave Act und das Federal Family and Medical Leave Act, die die obligatorische Freizeit für familiäre oder medizinische Probleme regeln.

Auch die Bauwirtschaft hat komplexe arbeitsrechtliche Fragestellungen. Ein besonderes Problem ist die Fehlklassifizierung von Arbeitnehmern als „unabhängige Auftragnehmer“, wenn sie als „Angestellte“ bezahlt werden sollten.“ Während die Einstufung als “ Arbeitnehmer“ teuer ist, weil der Arbeitgeber Lohnsteuern zahlen muss, und häufig Leistungen wie Kranken- und Arbeitnehmerentschädigungsversicherungen, kann die Fehlklassifizierung von Arbeitnehmern drastische Folgen haben. Während das Potenzial für eine erhebliche finanzielle Haftung groß ist, eröffnet der New Jersey Construction Industry Independent Contractor Act dem Arbeitgeber potenzielle Haftstrafen von bis zu 10 Jahren und Geldstrafen von bis zu 5.000 US-Dollar pro Tag.

Die Erfahrung unserer Anwälte sowohl im Baurecht als auch im Arbeitsrecht ist daher für die Bearbeitung von Beschäftigungsfragen für jedes Start-up der Bauindustrie von entscheidender Bedeutung.

Kontaktieren Sie uns

Beauftragen Sie unsere Bauanwälte in New Jersey, um einen Termin per E-Mail oder telefonisch unter (973) 890-0004 zu vereinbaren.

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