Wenn Sie einen Kredit beantragen, wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie die Bewertungskopie des Hauses oder der Wohnimmobilie erhalten sollen, lautet die Antwort; sicherlich! Mit Hilfe des Equal Credit Opportunity Act oder ECOA ist es absolut obligatorisch, dass die Gläubiger Ihnen eine kostenlose Kopie der Hausbewertung sowie die detaillierte Bewertung und Analyse der Immobilie zur Verfügung stellen, sobald diese bearbeitet wird. Darüber hinaus ist es überhaupt nicht davon abhängig, ob der Kredit verlängert oder verweigert, vollständig oder zurückgezogen wird!
Obwohl das vorliegende Gesetz dem Antragsteller die Freiheit bietet, den Kreditgeber um eine Kopie des Hausgutachtens zu bitten, sind sich die meisten Kreditnehmer leider nicht bewusst, ob sie dasselbe beantragen können. Die überarbeitete Regel verlangt auch, dass die Geldverleiher die Kreditnehmer innerhalb von drei Tagen nach dem Kreditantrag über ihre Rechte informieren.
Im Falle des ersten Pfandrechts oder Kreditanträge sind die Kreditgeber verpflichtet, Ihnen die Beurteilung zu senden:
- Sobald der Beurteilungsbericht ohne weitere Verzögerung erfolgreich abgeschlossen ist.
- Ungefähr zwei bis drei Tage vor Abschluss des Darlehens.
Bei hochverzinslichen Darlehen:
Gemäß der neuen Regel müssen die Kreditgeber bei Darlehen mit hohen Zinsen das Wohnimmobilien besichtigen und vor der Berechnung des Immobilienwerts inspizieren. Durch den Vergleich der Immobilie mit ähnlichen Immobilien oder Gebäuden mit ähnlicher Infrastruktur, die kürzlich verkauft wurden, neigen die Kreditgeber dazu, den genauen Wert der betreffenden Immobilie zu bestimmen.
Abgesehen davon kann auch eine zweite Bewertung erforderlich sein, wenn die Immobilie innerhalb der sechs Monate zu einem niedrigeren Preis finanziert oder gekauft wird. Im Falle des zusätzlichen Schrittes ist der Kreditgeber verpflichtet, das Notwendige zu tun und der Person kostenlos eine Kopie beider Gutachten zur Verfügung zu stellen. Um die Diskrepanzen zu vermeiden, empfiehlt es sich daher, die Kreditgeber im Voraus nach den Beurteilungskopien zu fragen, und falls Sie von deren Ende keine überzeugenden Antworten erhalten, ist es besser, sich für einen anderen Gutachter zu entscheiden, der Ihre grundlegenden Anforderungen besser versteht und anspricht.