Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der Klauseln des Tarifvertrags und der geltenden Vorschriften im Bildungsgesetz. Den Mitgliedern wird empfohlen, die tatsächliche Klauselsprache auf vollständige Richtigkeit zu überprüfen.
Krankheitsbedingte Abwesenheit eines Lehrers:
- von fünf aufeinanderfolgenden Arbeitstagen oder weniger kann durch den Schulleiter oder durch den Beamten des Vorstands verantwortlich für die entsprechende Abteilung zertifiziert werden;
- von mehr als fünf aufeinanderfolgenden Arbeitstagen muss von einem zugelassenen Arzt oder Arzt für Zahnchirurgie zertifiziert werden
- von mehr als 20 aufeinanderfolgenden Arbeitstagen kann nach Ermessen des Executive Superintendenten oder Designierten erforderlich sein, um monatlich von diesem Arzt oder Arzt für Zahnchirurgie zertifiziert zu werden, bevor der Lehrer Anspruch auf Zahlung im Rahmen dieser Vereinbarung hat.
Jedes Jahr erhält jeder Lehrer:
- 11 Krankheitstage bei 100% Gehalt;
- 120 Kurzfristige Invaliditätstage (STDLP) Tage bei 90% Gehalt;
- Aufstockung der 90% -Tage auf 100% der ungenutzten 11-Krankheitstage des Vorjahres
- LTDI-Abdeckung (bei erfolgreicher Anwendung), wenn Krankheitstage und STDLP-Tage erschöpft sind.
Wenn Sie beispielsweise in diesem Jahr 5 Ihrer 11 Krankheitstage nicht nutzen, erhalten Sie nächstes Jahr:
- 11 Krankheitstage bei 100 % Gehalt;
- 120 STLDP Tage bei 90%;
- 5 tage aus Ihren ungenutzten Krankheitstagen des Vorjahres, die in Portionen von 10% verwendet werden, um Ihre 90% igen STDLP-Tage aufzufüllen.
Dies könnte Ihnen 50 zusätzliche Krankheitstage bei 100% Gehalt geben. Die restlichen 70 STDLP-Tage wären bei 90% Gehalt.
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- Funktionsfähigkeitsformular – Sekundarunterricht
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