Planen Sie die Umsatzsteuerregistrierung im Voraus, um Verzögerungen zu vermeiden

Covid und das Ende des EU-Übergangs tragen zu Verzögerungen im Umsatzsteuerregistrierungsprozess bei, und einige Unternehmen werden erwischt.

 Umsatzsteuer-Registrierung

Nach den eigenen Regeln der HMRC sollten Anträge auf Mehrwertsteuerregistrierung, die Unternehmen stellen müssen, wenn sie die Umsatzschwelle von £ 85.000 überschreiten, nicht länger als 30 Tage dauern.

Ein Anstieg der Anträge aufgrund von Änderungen der Einfuhrumsatzsteuervorschriften nach Ablauf der Übergangsfrist sowie Verzögerungen aufgrund von Covid hat jedoch dazu geführt, dass der Prozess viel länger dauert, in vielen Fällen bis zu 60 Tage.

Es gibt einen weiteren erschwerenden Faktor. Staatliche Covid-Zuschüsse und -kredite (wenn auch kein steuerpflichtiges Einkommen) sowie das Ein- und Aussteigen aus der Sperrung haben dazu geführt, dass einige Unternehmen ein unberechenbareres Einkommen erzielen, was die Situation trübt und im Laufe des Jahres mehr Spitzen und Tiefen aufweist. Dies macht es schwieriger zu planen und vorherzusagen, wann die MwSt–Registrierungsschwelle erreicht werden könnte – oder sogar zu erkennen, wann sie überschritten wurde.

Das Ergebnis ist, dass Unternehmen, die sich nicht rechtzeitig bewerben, die Mehrwertsteuerschwelle überschreiten – die auf einem fortlaufenden Umsatz von 12 Monaten berechnet wird – und eine Verzögerung beim Erhalt ihrer Nummer erfahren.

Der Handel über der Umsatzsteuerschwelle, jedoch ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, ist problematisch, da die geschuldete Umsatzsteuer immer noch an die HMRC gezahlt werden muss.

Eine Möglichkeit besteht darin, dass Unternehmen, sobald sie über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen, ihren Kunden nur Mehrwertsteuerrechnungen ausstellen und so die Steuer rückwirkend geltend machen, was keine ideale Situation ist.

Dies kann sich auf die Rechnungsstellung an andere umsatzsteuerpflichtige Unternehmen auswirken, die wiederum die Umsatzsteuer in ihren eigenen Steuererklärungen zurückerhalten können. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass Verbraucher oder nicht mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen der Zahlung der rückwirkenden Mehrwertsteuer zustimmen. Die Mehrwertsteuer muss noch bezahlt werden, so kann am Ende aus dem Gewinn des Unternehmens kommen.

Umsatzsteuerpflichtig zu werden bedeutet auch, dass ein Unternehmen für jedes Quartal, für das es selbst registriert werden muss, Mehrwertsteuer über das MTD-System (Making Tax Digital) entrichten und eine MTD-kompatible Software verwenden muss.

Überwindung der Hürde der verzögerten Umsatzsteuerregistrierung

Die Lösung besteht darin, dass sich Unternehmen durch sorgfältige Geschäftsplanung und Vorhersage zukünftiger Gewinne frühzeitig vorbereiten, damit der Punkt, an dem eine Umsatzsteuerregistrierung erforderlich sein wird, im Voraus festgelegt werden kann, damit bei Überschreiten der Grenze rechtzeitig ein Antrag gestellt wird.

Sprechen Sie mit Ihrem Buchhalter oder Unternehmensberater, der Ihnen helfen kann, die Handelszahlen zu betrachten und abzuschätzen, wann die Mehrwertsteuerschuld eintreten kann.

HMRC hat auch seine eigenen Ratschläge zur Umsatzsteuerregistrierung herausgegeben, um noch mehr unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Dazu gehört, sicherzustellen:

  • Die im Antrag angegebenen Adressen stimmen mit dem Hauptgeschäftssitz des Unternehmens überein.
  • Die Handelsklassifizierung entspricht der Arbeit, die das Unternehmen selbst ausführt.
  • Der Unterzeichner des Antrags ist gültig. Bei einer juristischen Person muss es sich beispielsweise um einen Direktor, einen Unternehmenssekretär oder einen Prokuristen oder einen Bevollmächtigten handeln.
  • Die Daten auf dem Antrag sind gültig. Beispielsweise, Das Datum des Inkrafttretens der beantragten Registrierung entspricht den Umständen, die für die Beantragung der Registrierung an anderer Stelle im Antrag beschrieben wurden.
  • Die angegebenen Bankkontodaten sind auf den Namen des Steuerpflichtigen angegeben.

Aber vor allem planen. Und wenn Sie Ratschläge zur Geschäftsplanung, Mehrwertsteuer und Steuerdigitalisierung wünschen, kontaktieren Sie mich, Michael Blaken, oder jemand im Optimum Accountancy-Team mit Sitz in Swindon und Cheltenham hilft Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.