Eine Person, die den Scheck unterschreibt und das Instrument überträgt, ist ein Endorser und zu wessen Gunsten es übertragen wird, ist Endorser. Der Endorsee erwirbt das Recht, das Instrument mit jedem zu verhandeln, den er mag. Durch eine Billigung verspricht der Endorser, dass er im Falle einer Schande eine Garantie zur Entschädigung des Inhabers leistet.
Das Überqueren eines Schecks durch zwei parallele Linien mit oder ohne Wörter wie ___& company ist ein allgemeines Überqueren. Abschnitt 126 des NI Act besagt, dass dies eine Anweisung an die Bank ist, den Scheck nicht über den Schalter zu bezahlen.
Dieser gekreuzte Scheck ist kein Inhaberscheck mehr, bei dem jeder verhandeln und die Zahlung über den Schalter erhalten kann.
Im Falle eines gekreuzten Schecks steht es dem Zahlungsempfänger frei, weitere Vermerke vorzunehmen.
Zum Beispiel erhält Ayesha einen Scheck von Rohan, der gekreuzt wurde, Ayesha kann diese Zahlung nur auf ihrem Konto und nicht über den Schalter erhalten. Aber in diesem Fall steht es Ayesha frei, den Scheck zugunsten von Suresh zu billigen, und darüber hinaus steht es Suresh frei, das Instrument zugunsten von Mukesh zu billigen und so weiter … Dies bedeutet, dass das Überqueren eines Schecks die Vermerke nicht einschränkt. Falls der Scheck entehrt wird, kann Mukesh Suresh verklagen und Suresh kann Ayesha verklagen und Ayesha kann Rohan verklagen.
Lassen Sie uns nun über A / C-Zahlungsempfängerschecks sprechen. Das NI-Gesetz spricht nicht über die A / C-Zahlungsempfängerüberquerung. Es gibt keine Definition von A / C Payee Crossing im NI Act und es ist ein Kind der Bankpraxis. Einen Scheck A / C Zahlungsempfänger ist ein Ergebnis der Gewohnheit, Verwendung und Praxis und ist jetzt legal akzeptiert.
Der A / C-Zahlungsempfängerscheck kann jedoch nicht weiter gebilligt werden. Dies bedeutet, dass, wenn der Scheck im obigen Beispiel, der zugunsten von Ayesha ist, „A / C Payee“ trägt, die Zahlung nur auf Ayeshas Konto eingezogen werden kann. Die zahlende Bank stellt sicher, dass der Betrag nur dem Konto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben wird.