Vermögenswerte eines Konkurses
1. Kann ich ein Bankkonto eröffnen?
Ja. Der offizielle Bevollmächtigte hilft Ihnen bei der Eröffnung eines neuen Sparkontos. Mit diesem Konto können Sie Girozahlungen arrangieren, Bargeldabhebungen vornehmen und auf die Einrichtungen des Geldautomaten zugreifen.
die folgenden Bedingungen werden auferlegt, wenn Sie das neue Sparkonto eröffnen:
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Sie müssen Ihre monatlichen Raten auf Ihre Konkursmasse mit GIRO über dieses Konto bezahlen; und
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Sie müssen alle Informationen bereitstellen, die der offizielle Bevollmächtigte in Bezug auf dieses Konto benötigt.
Wenn die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt sind, kann der offizielle Bevollmächtigte das Konto schließen.
2. Wie beantrage ich GIRO, nachdem mein Bankkonto eröffnet wurde?
Bitte machen Sie eine Fotokopie der ersten Seite des Banksparbuchs und leiten Sie es zusammen mit dem ausgefüllten Formular für die Einzugsermächtigung (DDA) an das Amt des Bevollmächtigten weiter. Der offizielle Beauftragte wird Sie informieren, sobald die GIROFUNKTION aktiviert ist.
Hinweis: Bis Sie unsere Benachrichtigung erhalten, müssen Sie Ihre Ratenzahlungen über GIRO, Selbstbedienungsautomaten (SAMs), SingPost-Schalter und SAM online vornehmen.
3. Wann finden die GIROABZÜGE statt?
Die Giroabzüge vom Bankkonto auf Ihr Insolvenzkonto erfolgen zwischen dem 3. -7. (erster Versuch) oder dem 16. -20. eines jeden Monats (zweiter Versuch). Der zweite Versuch wird nur durchgeführt, wenn der erste fehlgeschlagen ist.
Bitte stellen Sie daher sicher, dass Sie vor dem 3. oder vor dem 16. eines jeden Monats ausreichend Guthaben auf dem Bankkonto für die Abzüge vorhalten.
4. Kann ich eine HDB-Wohnung kaufen?
Die Zustimmung des offiziellen Bevollmächtigten ist nicht erforderlich, wenn Sie eine 5-Zimmer-HDB-Wohnung oder kleiner kaufen.
Für den Fall, dass Sie eine HDB Executive/Maisonette-Wohnung erwerben möchten, müssen Sie Ihr Antragsformular (DOC, 102 KB) zur Prüfung durch den offiziellen Bevollmächtigten einreichen. Sie müssen nachweisen, dass Sie sowohl über die Mittel als auch über die Notwendigkeit einer solchen Wohnung verfügen. Ihr Verhalten und Ihre Zusammenarbeit werden bei der Beurteilung solcher Anträge ebenfalls berücksichtigt.
5. Muss ich für die Verwaltung meiner Konkursangelegenheiten bezahlen?
Sie müssen die Kosten tragen, die dem Gläubiger entstehen, der das Insolvenzverfahren eingeleitet hat, d. H. Die Kaution des antragstellenden Gläubigers beim offiziellen Bevollmächtigten, die Anwaltsgebühren des antragstellenden Gläubigers und die Auszahlungen, die bei der Erteilung des Insolvenzbeschlusses gegen Sie anfallen.
Der offizielle Bevollmächtigte zieht auch eine Gebühr vom Erlös der realisierten Vermögenswerte oder Einlagen in Ihre Konkursmasse ab. Die Gebühren werden wie folgt berechnet:
Auf dem ersten S$10,000 | 10.30% |
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Auf dem nächsten S$15,000 | 8.24% |
Auf dem nächsten S$25,000 | 6.18% |
Auf dem nächsten S$50,000 | 4.12% |
Auf alle weiteren Summen > S$100,000 | 2.06% |
Gebühren werden auch auf Dividenden erhoben, die an Gläubiger ausgeschüttet werden. Die Preise der Gebühren sind:
Auf dem ersten S$10,000 | 5.15% |
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Auf dem nächsten S$15,000 | 4.12% |
Auf dem nächsten S$25,000 | 3.09% |
Auf dem nächsten S$50,000 | 2.06% |
Auf alle weiteren Summen > S$100,000 | 1.03% |
Weitere Informationen zu Bankruptcy
- Auswirkungen des Konkurses
- Verantwortlichkeiten und Rechte eines Konkurses
- Entlassung aus dem Konkurs