Wenn Sie verletzt sind und einen Anspruch auf Entschädigung für Personenschäden in Betracht ziehen, sollten Sie einige Dinge wissen. Ein Personenschaden Anspruch kann eingereicht werden, wenn Sie wegen eines Unfalls oder eines anderen Ereignisses verletzt werden. Sie müssen Ihren Anspruch auf Entschädigung für Personenschäden jedoch innerhalb von zwei Jahren ab dem Datum des Unfalls oder Ereignisses geltend machen. Wenn Sie nicht innerhalb dieser zwei Jahre einreichen, dürfen Sie keinen Anspruch geltend machen. Die zweijährige Frist wird als Verjährungsfrist bezeichnet.
Es gibt einige Ausnahmen von der zweijährigen Verjährungsfrist:
- Wenn die verletzte Person zum Zeitpunkt des Unfalls oder Ereignisses minderjährig war (unter 18 Jahren);
- Wenn Sie nicht wussten und vernünftigerweise nicht hätten wissen können, dass Sie verletzt wurden;
- Wenn Sie wussten oder vernünftigerweise nicht hätten wissen können, wer Sie verletzt hat; oder
- Wenn Sie einen Schadensfall bei PIAB einreichen und während des Zweijahresfensters ein Bestätigungsschreiben erhalten, wird die Zeit eingefroren, bis Sie eine gerichtliche Genehmigung erhalten. Wenn Sie die Autorisierung erhalten, läuft der Timer weiter.
Denken Sie daran, dass Sie keine Körperverletzungsklage vor Gericht einreichen können, ohne zuvor den vom Personal Injuries Assessment Board (PIAB) beschriebenen Anspruchsprozess zu durchlaufen. Kontaktieren Sie Tiernan & Co. Anwälte, um eine sofortige Meinung darüber zu erhalten, ob Sie einen Personenschadenanspruch haben. Sie können uns unter 01-6622822 anrufen oder unser Kontaktformular verwenden, um einen sofortigen Rückruf von einem qualifizierten Anwalt für Personenschäden zu erhalten.