Die relevante Gesetzgebung ist die Workplace (Health, Safety and Welfare) Regulations 1992. Verordnung 20, Sanitäre Einrichtungen, Staaten:
- Geeignete und ausreichende sanitäre Einrichtungen sind an leicht zugänglichen Stellen vorzusehen.
- Unbeschadet der Allgemeingültigkeit des Absatzes 1 sind sanitäre Einrichtungen nur geeignet, wenn –
- die sie enthaltenden Räume ausreichend belüftet und beleuchtet sind;
- sie und die sie enthaltenden Räume in einem sauberen und geordneten Zustand gehalten werden; und
- Getrennte Räume mit Annehmlichkeiten sind für Männer und Frauen vorgesehen, es sei denn, jede Bequemlichkeit befindet sich in einem separaten Raum, dessen Tür von innen gesichert werden kann.
Der genehmigte Verhaltenskodex sieht weiterhin eine Mindestanzahl von Einrichtungen vor:
(Die in Spalte 1 angegebene Anzahl von Personen bei der Arbeit bezieht sich auf die maximale Anzahl, die sich wahrscheinlich zu einem bestimmten Zeitpunkt am Arbeitsplatz befindet)
Anzahl der Toiletten und Waschbecken für gemischte Nutzung (oder nur für Frauen):
Anzahl der Beschäftigten | Anzahl der Toiletten | Anzahl der Waschbecken |
---|---|---|
1-5 | 1 | 1 |
6-25 | 2 | 2 |
26-50 | 3 | 3 |
51-75 | 4 | 4 |
76-100 | 5 | 5 |
Toiletten nur von Männern benutzt:
Anzahl der Männer bei der Arbeit | Anzahl der Toiletten | Anzahl der Urinale |
---|---|---|
1-15 | 1 | 1 |
16-30 | 2 | 1 |
31-45 | 2 | 2 |
46-60 | 3 | 2 |
61-75 | 3 | 3 |
76-90 | 4 | 3 |
91-100 | 4 | 4 |