Wills, Estates and Probate

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Was ist ein Testament

Ein Testament ist ein Rechtsdokument, mit dem Sie bestimmen können, wer Ihr Vermögen erhält und wie die Begünstigten ihren Anteil erhalten. Ein Wille erlaubt Ihnen auch, Treuhänder wie Vollstrecker, Treuhänder und Wächter von minderjährigen Kindern zu wählen. Sie sollten Ihren Treuhänder über den Standort Ihres ursprünglichen Testaments informieren. Ohne einen Willen bestimmt der Staat New Jersey, wer Ihr Vermögen durch die Gesetze des Intestacy erhält.

Die Voraussetzungen für ein Testament

Jede Person, die mindestens 18 Jahre alt und gesund ist, kann ein Testament machen. Um im Bundesstaat New Jersey gültig zu sein, muss ein Testament ein schriftliches Dokument sein, das von der Person, die das Testament erstellt (dem Erblasser oder der Erblasserin), unterzeichnet wurde, und die Unterzeichnung muss von mindestens zwei Personen über 18 Jahren bezeugt werden. Ein handgeschriebenes Testament, bekannt als holographisches Testament, kann gültig sein. Es kann jedoch erforderlich sein, dass ein Richter des Obersten Gerichtshofs die Gültigkeit des handschriftlichen Testaments feststellt. Dementsprechend kann dieses Verfahren kostspielig sein.

Die Weitergabe von Vermögenswerten

Jede Eigenschaft, die unter einem Testament übergeben wird, wird als Nachlassvermögen bezeichnet. Nicht alle Vermögenswerte werden durch ein Testament kontrolliert. Immobilien, die von Ehepaaren als Mieter gehalten werden, gehen automatisch auf den überlebenden Ehegatten über. Lebensversicherungspolicen sind ein Beispiel für Vermögenswerte, die Begünstigte durch einen Vertrag bestimmen und daher nicht durch ein Testament kontrolliert werden.

Nachlass eines Testaments

Probate ist der Prozess, der die Übertragung von Vermögenswerten in Übereinstimmung mit einem Willen vom Hersteller des Testaments (der Erblasser) zu den Begünstigten unter dem Willen erlaubt. Ein Testament wird vom Union County Surrogate geprüft, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes in Union County ansässig ist.

Ein Testament kann erst 10 Tage nach dem Tod des Erblassers bezeugt werden. Sie können den Prozess jedoch innerhalb dieser 10-tägigen Frist beim Ersatzgericht beginnen; das Ersatzgericht wird den Nachlasswillen erst nach Ablauf der 10 Tage zulassen.

Testieren eines Testaments

Wenn Sie der Testamentsvollstrecker sind, müssen Sie Folgendes zum Union County Surrogate’s Court mitbringen:

  1. Eine beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde (die Sie von der Gemeinde erhalten, in der der Erblasser gestorben ist);
  2. Die vollständigen Namen und letzten Adressen der nächsten überlebenden Angehörigen;
  3. Ausreichende Mittel in bar, Scheck oder Zahlungsanweisung für Nachlassgebühren.

Nicht alle Vermögenswerte müssen durch Nachlass übertragen werden. Einige Vermögenswerte gehen kraft gesetzes auf andere Personen über, ohne dass ein Nachlass erforderlich ist. Ob ein bestimmter Vermögenswert übertragen werden muss oder nicht, hängt davon ab, wie das Eigentum an dem Vermögenswert gehalten wird.

Wenn Sie den Namen eines Anwalts benötigen, um ein Testament vorzubereiten

Kontaktieren Sie den Union County Bar Association Lawyer Referral Service unter (908) 353-4715.
Wir können Ihnen keine rechtliche Vertretung empfehlen.

Wenn Sie herausfinden müssen, wer der Verwalter / Testamentsvollstrecker oder Anwalt für einen Nachlass ist

Dies wird als Suche bezeichnet, die Kosten betragen 10,00 USD für jeden Nachlass. Bitte senden Sie einen an sich selbst adressierten, frankierten Umschlag an die Union County Surrogate, 2 Broad Street, Elizabeth, NJ 07207. Geben Sie den Namen des Verstorbenen und die letzte bekannte Adresse an. Wir werden Ihnen den Namen und die Adresse des Testamentsvollstreckers/Nachlassverwalters mitteilen. Alle Ansprüche auf einen Nachlass sollten beim gesetzlichen Vertreter des Nachlasses eingereicht werden.

  • Checkliste
  • Fragen & Antworten zum Erstellen eines Testaments
  • Anweisungen zum Ausfüllen des Informationsblatts PDF
  • Estate Matters (en Espanol) PDF
  • Probate (en Espanol) PDF

Weitere Informationen zu Nachlässen finden Sie unter New Jersey Staatsstatuten 3b

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